Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fotografen (AGB/BFF)

1 Geltung der Geschäftsbedingungen

1.1 Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich auf

der Grundlage nachstehender Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch

für alle künftigen Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich

abweichende Regelungen vereinbart werden.

1.2 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen

abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen

werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich

widerspricht.

2 Produktionsaufträge

2.1 Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht der

Fotograf nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten

Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.

2.2 Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde

Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der

Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche

Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen. Der

Auftraggeber hat den Fotografen von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der

Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der

Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

Die vorstehende Regelung gilt auch dann, wenn der Fotograf die aufzunehmenden

Personen oder Objekte selbst auswählt, sofern er den Auftraggeber so rechtzeitig über

die getroffene Auswahl informiert, dass dieser die notwendigen Zustimmungserklärun-

gen einholen oder andere geeignete Personen bzw. Objekte für die Aufnahmearbeiten

auswählen und zur Verfügung stellen kann.

2.3 Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder

ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Fotograf bevollmächtigt,

die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers

einzugehen.

2.4 Der Fotograf wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion

zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden unter der Voraussetzung vollständiger

Zahlung (Ziffer 3.4) nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als

vertragsgemäß abnimmt.

2.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm nach Abschluss der Aufnahmearbeiten

vorgelegten Bilder innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle

Mängel gegenüber dem Fotografen zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln

muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder, die Rüge nicht

offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des

Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der

Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Bilder in Ansehung

des betreffenden Mangels als genehmigt.

3 Produktionshonorar und Nebenkosten

3.1 Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht

zu vertreten hat, wesentlich überschritten, ist ein vereinbartes Pauschalhonorar

entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für

die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder

Tagessatz.

3.2 Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu

erstatten, die dem Fotografen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung

entstehen (z.B. für Filmmaterial, digitale Bildbearbeitung, Fotomodelle, Reisen).

3.3 Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in

Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles

fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann

der Fotograf Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand

verlangen.

3.4 Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der

vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.

4 Anforderung von Archivbildern

4.1 Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Fotografen anfordert, werden zur

Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins zur

Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind

analoge Bilder und vom Fotografen zur Verfügung gestellte Bilddatenträger bis zum

Ablauf der Frist zurückzugeben sowie sämtliche Bilddaten, die der Auftraggeber auf

eigenen Datenträgern gespeichert hat, zu löschen.

4.2 Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte

übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung des

Fotografen.

4.3 Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken,

ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar.

Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Fotograf – vorbehaltlich eines

weitergehenden Zahlungsanspruchs – zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt,

auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist.

4.4 Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Fotograf eine Bearbeitungsgebühr

berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und

mindestens 30 € beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten

für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) hat der Auftraggeber zusätzlich

zu erstatten.

4.5 Wird die in 4.1 geregelte oder die im Lizenzvertrag vereinbarte Rückgabefrist für

analoges Bildmaterial überschritten, ist bis zum Eingang der Bilder beim Fotografen

neben den sonstigen Kosten und Honoraren eine Blockierungsgebühr zu zahlen. Die

Blockierungsgebühr beträgt 1,50 € pro Tag und Bild, wobei für das einzelne Bild

ungeachtet der jeweiligen Blockierungsdauer höchstens der Betrag gefordert werden

kann, der in Ziffer 7.5 (Satz 2) der Geschäftsbedingungen als Schadenspauschale für den

Verlust des Bildes vorgesehen ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten,

dass dem Fotografen durch die verspätete Rückgabe der Bilder kein Schaden entstanden

oder der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die Blockierungsgebühr.

5 Nutzungsrechte

5.1 Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich

festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des

Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt,

die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden.

5.2 Die Einräumung und Übertragung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an

Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlags, bedarf der schriftlichen Zustimmung

des Fotografen.

5.3 Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede

Änderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung)

und jede Veränderung bei der Bildwiedergabe (z.B. Veröffentlichung in Ausschnitten)

bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Hiervon ausgenommen ist lediglich

die Beseitigung ungewollter Unschärfen oder farblicher Schwächen mittels digitaler

Retusche.

5.4 Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Fotograf als Urheber zu benennen. Die Benennung

muss beim Bild erfolgen.

6 Digitale Bildverarbeitung

6.1 Die Digitalisierung analoger Bilder und die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege

der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung

der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung

erfordert.

6.2 Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer

des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-

Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf

einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber.

6.3 Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name des Fotografen mit den Bilddaten

elektronisch verknüpft werden. Der Auftraggeber hat außerdem durch geeignete

technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Daten-

übermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei der

Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten

bleibt und der Fotograf jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert werden kann.

7 Haftung und Schadensersatz

7.1 Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen

vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus

der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von

wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des

Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Fotograf auch bei leichter

Fahrlässigkeit haftet.

7.2 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder.

Insbesondere haftet er nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der

Nutzung.

7.3 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Fotografen oder

seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen

Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer

vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner

Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des

Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen

Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese

Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

7.4 Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des

Auftraggebers.

7.5 Gehen analoge Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden solche

Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den

üblichen Gepflogenheiten ausschließt, hat der Auftraggeber Schadensersatz zu leisten.

Der Fotograf ist in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in Höhe von 1.000

€ für jedes Original und von 200 € für jedes Duplikat zu verlangen, sofern nicht der

Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich

niedriger ist als die geforderte Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren

Schadensersatzanspruchs bleibt dem Fotografen vorbehalten.

7.6 Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes

ist der Fotograf berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten

oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern,

mindestens jedoch 500 € pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines

weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.

7.7 Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Fotografen (Ziffer 5.4)

oder wird der Name des Fotografen mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft

(Ziffer 6.3), hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des

vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen,

mindestens jedoch 200 € pro Bild und Einzelfall. Dem Fotografen bleibt auch insoweit

die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.

8 Mehrwertsteuer, Künstlersozialabgabe

Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommt die

Mehrwertsteuer und die Künstlersozialabgabe, die bei dem Fotografen eventuell für

Fremdleistungen anfällt, in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

9 Statut und Gerichtsstand

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der

Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach

Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als

Gerichtsstand vereinbart.

Hui, dies sind meine Bilder!Wenn Du sie gerne benutzen möchtest, kein Problem eine Mail an mich und wir sprechen über meine Nutzungsbedingungen! Gruss HA